Gemeindeordung der Bürgergemeinde Nenzlingen

"... 3.1. Der Bürgerrat

§12 Allgemeine Aufgaben des Bürgerrats
Verwaltende und vollziehende Behörde der Bürgergemeinde ist der aus fünf Mitgliedern besetehende Bürgerrat (§144 GemG).

Für die Zuständigkeiten und Aufgaben des Bürgerrats gelten sinngemäss die Bestimmungen über den Gemeinderat der Einwohnergemeinde, soweit diese nicht besondere Aufgaben der Einwohnergemeinde (Ortspolizei, Leumundszeignisse) zum Gegenstand haben und das Gesetz nicht Abweichungen vorsieht (§145 GemG).

Der Bürgerrat stellt den Gemeindebürgerinnen und Gemeindebrügern auf Verlangen einen Heimatschein aus (§145 GemG).

Der Bürgerrat vertitt die Bürgergemeinde. Sein(e) Präsident(in) und der/die Bürgerratsschreiber(in) führen zusammen die rechtsverbindliche Unterschrift für den Rat und die Gemeinde.
Aufsichtsinstanz des Bürgerrats ist der Regierungsrat (§144 GemG). ..."

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BÜRGERRÄTE NENZLINGEN
 

BÜRGERRÄTE NENZLINGEN

Bürgerratspräsident

Stephan Bohrer-Ettlin
Hauptstrasse 3
4224 Nenzlingen

Telefon 079 291 19 74
E-Mail: bohrer.ettlin@bluewin.ch
 
Bürgerratschreiber

Christoph Schneider
Baselstrasse 17
4224 Nenzlingen

Telefon 079 542 66 47
E-Mail: crisschneider@quickline.ch
 
Bürgerrätin

Sabrina Büchler
Ihegi 2
4224 Nenzlingen

Telefon 079 459 54 26
E-Mail: sabrinabuechler@gmx.ch
 
OK Weidchilbi

Renate Stingelin
Hauptstrasse 27a
4224 Nenzlingen

Telefon 061 741 18 13
E-Mail: r_stingelin@bluewin.ch
 
Waldwirtschaft

Stefan Bohrer-Loosli
Hauptstrasse 29
4224 Nenzlingen

Mobile 079 322 34 89
E-Mail: s.bohrer@bluewin.ch
 



   
   
 
Bürgergemeinde Nenzlingen
Hauptstrasse 3
4224 Nenzlingen

Tel. 061 741 15 91
verwaltung@buergergemeinde-nenzlingen.ch


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